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AQILO GERÄTESCHUTZ

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Produktinformation für die AQILO Geräteschutzprodukte


Geräte-Versicherung

Informationsblatt zu Versicherungsprodukten

Unternehmen: Ostangler Brandgilde Versicherung VVaG, Deutschland ID 5017
Produkt: AQILO Geräteschutz


Dieses Informationsblatt zu Versicherungsprodukten gibt einen Überblick zum Vertragsinhalt der AQILO Geräteschutzprodukte.
Zusammen mit den beigefügten allgemeinen Bedingungen (ABEGV 2019) ergibt sich der vollständige Versicherungsvertrag.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?

Allen AQILO Geräteschutzprodukten liegt eine Elektronikversicherung zugrunde, mit der das gekaufte Gerät durch Bezahlung einer einmaligen Prämie gegen bestimmte Schäden, die während der Laufzeit des Versicherungsvertrages am Gerät eintreten, versichert ist.

Was ist versichert?


  • Bedienungsfehler und Ungeschicklichkeit (Sturz, Bruch, Flüssigkeit) bei einfacher und grober Fahrlässigkeit,
  • Konstruktions-, Material- oder Herstellungsfehler nach Ablauf der Garantie und Gewährleistung des Herstellers oder des Verkäufers,
  • Kurzschluss und/oder Überspannung,
  • Feuer, Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung sowie Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oder Implosion,
  • Sturm, Frost, Hagel, Steinschlag, Überschwemmung,
  • Wasser, Feuchtigkeit und Nässe (auch witterungsbedingte Feuchtigkeit),
  • Motor- und Lagerschäden gelten mitversichert,
  • Verschleiß und Verschleißteile.

Was ist nicht versichert?


  • Mobiltelefone, Smartphones, Tablets (<7“)
  • Fliegende, schwimmende und fahrende Geräte

Was ist nicht versichert?


  • Vorsatz
  • Schäden durch Dritte
  • Schäden, die unter die Herstellergarantie fallen
  • Höhere Gewalt oder Schäden durch Tiere
  • Schäden durch Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse
  • Schäden infolge unsachgemäßer Verwahrung oder infolge Gebrauchs entgegen der Angaben des Herstellers

Wo bin ich versichert?


  • Weltweit

Welche Verpflichtungen habe ich?


  • Zahlung der Einmalprämie
  • Das versicherte Gerät ist (auch während des Transportes) ordnungsgemäß, sorgfältig, sicher und nach den Herstellerangaben zu gebrauchen und aufzubewahren.
  • Der Schaden ist dem EURONICS Händler oder dem Versicherungsdienstleister unverzüglich (innerhalb von drei Tagen) schriftlich zu melden.
  • Bei Eintritt des Versicherungsfalles ist der Schaden so gering wie möglich zu halten.

Wann und wie zahle ich?


Die Einmalprämie ist bei Vertragsabschluss vollständig zu bezahlen.

Wann und wie zahle ich?


Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Tag des Kaufes des Elektrogerätes und endet nach drei bzw. fünf Jahren. Im Falle eines Totalschadens (§ 4 ABEGV 2019) endet der Versicherungsschutz mit Anerkennung oder Ablehnung des Schadenersatzes.

Wann und wie zahle ich?


Die Kündigung kann schriftlich oder per Mail an den Versicherungsdienstleister erfolgen.

AQILO GmbH
Mooslackengasse 17, 1190 Wien,
Österreich
Mail: kontakt@aqilo.com






Schützt vor hohen Reparaturkosten bei:

Leistung Hersteller Geräteschutz
Konstruktionsfehler + +
Materialfehler + +
Herstellungsfehler + +
Display- und Glaskeramikbruch +
Fall- und Bruchschäden +
Wasser- und Feuchtigkeitsschäden +
Bedienungsfehler und Ungeschicklichkeit +
Überspannung und Kurzschluss +
Feuer, Blitzschlag und Explosion +
Verstopfung und Verkalkung +
Motor- und Lagerschäden +
Verschleiß und Verschleißteile +
Akkudefekte +
weltweiter Schutz +
berufliche und gewerbliche Nutzung +
Elementarschäden +
mitverpacktes Originalzubehör +


3 oder 5 Jahre wählbar:

3 Jahre Schutz 5 Jahre Schutz
Gerätepreis bis inkl. MwSt. Geräte(exkl. Kaffeemaschinen) Kaffeemaschinen Geräte(exkl. Kaffeemaschinen) Kaffeemaschinen
250 € 39,99 € 79,99 € 54,99 € 109,99 €
500 € 59,99 € 99,99 € 69,99 € 129,99 €
1.000 € 79,99 € 129,99 € 99,99 € 169,99 €
1.500 € 99,99 € 159,99 € 139,99 € 209,99 €
2.500 € 159,99 € 239,99 € 199,99 € 289,99 €
5.000 € 229,99 € 329,99 € 299,99 € 429,99 €
8.000 € 299,99 € 419,99 € 399,99 € 529,99 €

Bei Schäden durch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit (Sturz, Bruch, Unfall, Flüssigkeiten) wird dem Versicherungsnehmer ein Selbstbehalt von 30 % des Schadenersatzes verrechnet. Alle Preise in Euro inkl. VSt.







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II. Allgemeine Bedingungen für die AQILO Geräteschutzprodukte (ABEGV 2019)


§ 1 Versicherte Sachen


Versichert sind elektronische Geräte, die bei einem AQILO Händler zeitgleich mit einem entsprechenden Geräteschutz erworben wurden. Für die Elektronikversicherung gelten ausschließlich die Bedingungen in dem Informationsblatt zu Versicherungsprodukten und diese Allgemeinen Bedingungen (ABEGV 2019).

Nicht versichert sind
a) Wechseldatenträger, Software, Betriebssysteme, Treiber und Ähnliches, Datenverluste und nachträglich erworbenes Zubehör,
b) Hilfs- und Betriebsstoffe, Verbrauchsmaterialien und Arbeitsmittel,
c) sonstige Teile, die während der Lebensdauer der versicherten Sachen erfahrungsgemäß mehrfach ausgewechselt werden müssen,
d) Mobiltelefone, Smartphones, Tablets (<7“), fliegende, schwimmende und fahrende Geräte.

Kaffeemaschinen sind nur mit dem dafür vorgesehenen Kaffeemaschinentarif versicherbar.

§ 2 Versicherte Gefahren und Schäden


Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhersehbare, plötzlich eintretende Schäden oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschäden). Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder seine Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch vorhersehen konnten, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese den Versicherer dazu berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.

Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch
a) Bedienungsfehler und Ungeschicklichkeit (Sturz, Bruch, Flüssigkeiten) bei einfacher und grober Fahrlässigkeit (mit Selbstbehalt),
b) Konstruktions-, Material- oder Herstellungsfehler nach Ablauf der Garantie und Gewährleistung des Herstellers,
c) Kurzschluss und/oder Überspannung,
d) Feuer, Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung sowie Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oder Implosion,
e) Sturm, Frost, Hagel, Steinschlag, Überschwemmung,
f) Wasser, Feuchtigkeit und Nässe (auch witterungsbedingt),
g) Motor- und Lagerschäden gelten mitversichert
h) Verschleiß und Verschleißteile.

Bei Schäden durch Ungeschicklichkeit und Bedienungsfehler kommt ein Selbstbehalt zur Anwendung.

Der Versicherer leistet ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen keine Entschädigung für Schäden
a) durch Vorsatz,
b) durch einen Dritten (der Familienverbund sowie im Haushalt lebende Familienangehörige sind nicht Dritte im Sinne dieser Bedingungen),
c) durch höhere Gewalt oder durch Tiere,
d) durch unsachgemäße Aufbewahrung oder durch Gebrauch entgegen der Vorschriften des Herstellers (siehe Betriebsanleitung),
e) durch Konstruktions-, Material- oder Herstellungsfehler vor Ablauf der Garantie,
f) für die ein Dritter, etwa der Hersteller, Händler, ein anderer Versicherer oder ein Reparaturunternehmen einzustehen hat bzw. haftet,
g) Kosten für Service- und Justagearbeiten,
h) durch nicht betriebsbedingte normale oder vorzeitige Abnutzung oder Alterung (z.B. clouding, burn-in, usw.), abgesehen von Verkalkung, Reinigung (sofern sie eine Störung verursachen und diese nicht laut Bedienungsanleitung vom Kunden behoben werden kann) und Akku (ab 50% Leistungsverlust),
i) durch Serienfehler,
j) durch Erdbeben, Kriege, kriegsähnliche Ereignisse, Terror, Kernenergie oder nukleare Substanzen,
k) die als kosmetische Schäden gelten wie z.B. Kratzer, Dellen, Farbveränderungen usw.,
l) durch Abhandenkommen, Liegenlassen, Vergessen und Verlieren,
m) durch Folgeschäden und Nutzungsausfälle,
n) durch Software, Apps, Treiber, Computerviren und Betriebssysteme jeglicher Art,
o) durch Datenverluste oder Fehler an ext. Datenträgern,
p) durch nicht gesetzeskonforme Benutzung des Gerätes im Straßenverkehr,
q) durch gewerbliche Nutzung, wenn das Gerät dafür vom Hersteller nicht explizit freigegeben ist,
r) durch oder infolge sportlicher Betätigung bei der das Gerät nicht entsprechend verwahrt oder gesichert wurde,
s) durch Außerachtlassung der Aufsichtspflicht (z.B. bei der Kindesbetreuung),
t) durch nicht sorgsame Verwahrung (das Gerät ist vor Sturz-, Bruch- und Feuchtigkeitsschäden gesichert und geschützt zu transportieren).

Bei grober Fahrlässigkeit, bei Bedienungsfehlern und Ungeschicklichkeit kann die Leistung entsprechend dem Verschulden gekürzt werden.

Versichert ist immer nur der unmittelbare Sachschaden an der versicherten Sache. Für Vermögensschäden, entgangenen Gewinn, Haftpflichtschäden, ideelle Schäden und mittelbare Schäden (Folgeschäden) besteht keine Deckung.

§ 3 Leistungsumfang


Entschädigt werden alle für die Wiederherstellung des früheren, betriebsfertigen Zustandes notwendigen Aufwendungen, insbesondere Kosten für Ersatzteile und Reparaturstoffe sowie Lohnkosten beim vom Versicherungsdienstleister (siehe Punkt 8. der Produktinformation) beauftragten oder namhaft gemachten Reparaturunternehmen.

Der Versicherer leistet keine Entschädigung für
a) Kosten einer Überholung oder sonstiger Maßnahmen, die auch unabhängig von dem Versicherungsfall notwendig gewesen wären
b) Mehrkosten durch Änderungen oder Verbesserungen, die über die Wiederherstellung hinausgehen
c) Kosten einer Wiederherstellung in eigener Regie
d) Kosten für Verbrauchsmaterialien aller Art

Ist das Gerät wirtschaftlich nicht wiederherstellbar (Totalschaden), wird nach Wahl des Versicherers entweder mit einem Gutschein bis zur Höhe des Versicherungswertes oder mit einem technisch gleichwertigen Ersatzgerät entschädigt. Eine Auszahlung der Entschädigung in bar ist nicht möglich.

Der Versicherungswert ist der auf dem Kaufbeleg genannte Gerätepreis. Dieser reduziert sich pro Jahr um 10%.

Bei Schäden durch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit (Sturz, Bruch, Unfall, Flüssigkeiten) wird dem Versicherungsnehmer ein Selbstbehalt von 30% des Schadenersatzes (Entschädigung gem. § 3 Abs 1 bzw. Abs 3) verrechnet. Bei durch grobe Fahrlässigkeit verursachten Schäden erfolgt die Versicherungsleistung entsprechend der Quotenregelung des Versicherungsvertragsgesetzes.

§ 4 Beginn, Dauer und Ende des Vertrages; Weitergabe des Gerätes


Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Tag des Gerätekaufes und der damit verbundenen Prämienzahlung. Der Vertrag gilt für die auf dem Kaufbeleg angegebene Laufzeit und endet um 24:00 Uhr des letzten Versicherungstages. Der Vertrag kann bei einer Vertragslaufzeit von mehr als drei Jahren zum Ablauf des dritten oder jedes darauffolgenden Jahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten vom Versicherungsnehmer gekündigt werden. Nach dem Eintritt eines Schadensfalles kann jede Vertragspartei den Vertrag innerhalb eines Monats nach Anerkennung oder Ablehnung der Leistungspflicht schriftlich kündigen.
Versichert gilt das auf dem Kaufbeleg in Verbindung mit der Versicherungsprämie genannte Gerät. Der Versicherungsschutz kann mit dem Gerät weitergegeben werden, wenn dem neuen Eigentümer alle erforderlichen Unterlagen (Originalrechnung und Folder) weitergegeben werden.
Mit erfolgter Entschädigung im Falle eines Totalschadens endet der Vertrag. Das defekte Gerät und das im ursprünglichen Lieferumfang enthaltene Zubehör geht in das Eigentum des Versicherers über.

§ 5 Abschluss der Versicherung, Versicherungsschein, Vertragssprache und Versicherungsort


Der Vertrag kommt mit dem Kauf des Gerätes bei gleichzeitiger Bezahlung der Versicherungsprämie zustande. Der Versicherungsschein besteht aus dem Informationsblatt zu Versicherungsprodukten, diesen Allgemeinen Bedingungen und der Originalrechnung über das versicherte Gerät und die Versicherungsprämie. Vertragssprache und die Sprache der Kommunikation zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer ist deutsch. Es gilt eine weltweite Deckung.

§ 6 Obliegenheiten vor und im Versicherungsfall; keine Leistungspflicht


Der Versicherungsnehmer hat das versicherte Gerät (auch während des Transportes und dessen Gebrauch) ordnungsgemäß, sorgfältig und sicher und nach den Herstellerangaben aufzubewahren und zu gebrauchen.

Der Versicherungsnehmer hat bei Eintritt des Versicherungsfalles:
a) nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen,
b) dem Versicherungsdienstleister unter www.aqilo.com oder dem AQILO-Händler den Schadeneintritt unverzüglich, spätestens drei Tage nach Kenntnisnahme und vor Ausführung einer Reparatur/eines Reparaturversuchs bzw. eines Gerätetausches, anzuzeigen,
c) das versicherte Gerät inklusive mitversichertem
Zubehör zu einem AQILO-Händler in Deutschland zu bringen (oder bei Elektrogroßgeräten beim AQILO-Händler einen Vor-Ort-Service anzufordern) und dort unter Vorlage des Versicherungsscheins das Schadensformular auszufüllen und zu unterschreiben,
d) dem Versicherungsdienstleister unverzüglich jede Auskunft in Schriftform zu erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalles oder des Umfanges der Leistungspflicht des Versicherers erforderlich ist, sowie jede Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens zu gestatten,
e) vom Versicherer angeforderte Belege beizubringen.
Verletzt der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit nach § 6, so ist der Versicherer nach Maßgabe der §§ 28 und 82 VVG leistungsfrei.
Der Versicherer ist von der Entschädigungspflicht frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherer oder seine Bevollmächtigten arglistig über Tatsachen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, täuscht oder zu täuschen versucht oder den Schaden vorsätzlich herbeiführt. Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren nach drei Jahren. Versicherungsschutz besteht nur, falls nicht durch eine andere Versicherung Versicherungsschutz gegeben ist.

§ 7 Widerrufsrecht und Widerrufsfolgen


Die Vertragserklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Frist beginnt zu dem Zeitpunkt, an dem der Versicherungsnehmer den Versicherungsschein und die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die weiteren Informationen nach § 7 Abs.1 und 2 und eine deutlich gestaltete Belehrung über das Widerrufsrecht und dessen Rechtsfolgen in Textform erhalten hat.
Der Widerruf ist schriftlich an die AQILO GmbH,
Mooslackengasse 17, 1190 Wien, Österreich,
Email: kontakt@aqilo.com zu richten.
Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf ausdrücklichen Wunsch sowohl vom
Versicherungsnehmer als auch von der Versicherung vollständig erfüllt ist, bevor das Widerrufsrecht ausgeübt wurde. Ein wirksamer Widerruf nach § 8 VVG hat zur Folge, dass der Versicherungsschutz endet und die gezahlte Prämie rückerstattet wird, wenn kein Schaden eingetreten ist. Es besteht dann auch keine Bindung an mit diesem Versicherungsvertrag zusammenhängende Verträge.

§ 8 Beschwerden, Zuständiges Gericht und Anzuwendendes Recht


Beschwerden können an die AQILO GmbH, Homepage: www.aqilo.com,
Email: kontakt@aqilo.com oder an die Aufsichtsbehörde (siehe Rückseite) gerichtet werden.

Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis gelten die inländischen Gerichtsstände
nach §§ 13, 17, 21, 29 ZPO sowie § 215 VVG. Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.







Aufsichtsbehörde:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
Email: poststelle@bafin.de
Homepage: www.bafin.de


Alle Gerätepreise verstehen sich inklusive
Mehrwertsteuer.
Alle Versicherungsprämien verstehen sich
inklusive Versicherungssteuer.
Druckfehler und Prämienänderungen vorbehalten.
Stand 01.07.2019
Copyright AQILO GmbH

Wichtige Adressen:

Homepage & Schadenmeldung:
www.aqilo.com

Schadenkorrespondenz:
schaden@aqilo.com

Informationen & Widerruf:
kontakt@aqilo.com